F 7 / F 9 (Flammhemmende Papiere)
CharakteristikUnser gebleichtes und bedrucktes Papier „Patenthaut“ sowie die ungebleichten und unbedruckten Papiere F 7 und F 9 sind schwer entflammbar ausgerüstete Kraftpapiere. Sie entsprechen der DIN 4102 Klasse B1 und zugleich den Vorschriften der staatlichen Materialprüfämter über die Schwerentflammbarkeit von Papieren bei Anwendung in Räumen mit bauaufsichtlichen Sicherheitsforderungen.
AnwendungsbeispieleDie flammhemmenden Papiere werden zum Auskleiden von Spritzkabinen und -anlagen, zum Auslegen von Abtropfzonen, zur Anfertigung von Trennwänden, Theaterkulissen und Dekorationen, sowie zum Abdecken und Verpacken feuergefährdeter oder leicht brennbarer Güter eingesetzt. Wände, Ablaufbleche und Tropfzonen bleiben sauber und trocken, Brand- und Explosionsgefahren werden im Sinne der VGB 23 § 41 verringert. Ein kostspieliges Entfernen von Lackresten entfällt. |
Papierqualität
Die schwer entflammbaren Papiere lassen sich normal bedrucken, bemalen, bekleben, falzen, heften, schneiden und stanzen. Sie sind saugfähig, elektrisch leitfähig und verhindern eine statische Aufladung.
LieferformenRollen oder Bogen, passend zur Arbeitsbreite.
LagerungKühl und trocken, geschützt vor Sonneneinstrahlung.
EntsorgungDie Papiere Patenthaut F7 und F9 sind stofflich verwertbar. Die Patenthaut ist zudem mit dem Resyzeichen gekennzeichnet. Da der Heizwert > 11.000 kJ/kg liegt, kann das Material einer energetischen Verwertung zugeführt werden. Ist eine Verwertung technisch nicht möglich oder zumutbar, kann das Material unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Vorschriften zusammen mit Hausmüll abgelagert oder verbrannt werden.
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